Verhalten im Haus und auf dem Schulhof
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Unterrichtsfremde oder gefährliche Gegenstände (z.B. Computerspiele, MP3-Player, Skateboards, Taschenmesser) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Explizit benannt werden an dieser Stelle Handys und Smartwatches. Diese dürfen zwar mitgeführt werden, müssen aber auf dem Schulgelände/im Schulgebäude ausgeschaltet sein.
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Herumtoben und Lärmen im Haus und auf dem Schulhof während der Unterrichtszeit stört und soll deshalb unterbleiben.
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Sämtliche Einrichtungen der Schule sind pfleglich zu behandeln. Das gilt für das Gebäude ebenso wie für den Schulhof und die Toiletten.
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Bei mutwilliger Beschädigung der Schulbücher und Arbeitsmaterialien müssen die Eltern Schadensersatz leisten.
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Der Aufenthalt von schulfremden, sich auffällig benehmenden Personen sollen der Schulleitung gemeldet werden.