Informationen zur Einschulung
Was? | Wann? |
1) Schulanmeldung 2) Sprachtest 3) Amtsarzt |
ca. 1,5 Jahre vor Einschulung* Der Termin wird mit den Eltern abgesprochen Im Laufe des Jahres vor der Einschulung |
Kontaktaufnahme mit Kindergärten | Gegebenenfalls 1 Jahr vor Einschulung |
1. Schnuppertag für künftige Erstklässler | 4-5 Monate vor der Einschulung, vor den Osterferien |
Info-Elternabend für die künftigen Erstklässler | Vor den Sommerferien |
Übergabegespräche mit den Kindergärten | 2-3 Monate vor der Einschulung, Mai/Juni |
2. Schnuppertag für die künftigen Erstklässler | 3-4 Wochen vor den Sommerferien |
* Die Einladung zur Schulanmeldung erhalten Sie per Post.
Über alle anderen Termine werden Sie in der Regel per Mail informiert.
Informationen zur Einschulung
Die Schulanmeldung findet im März/April des Vorjahres statt. Bei der Schulanmeldung ist für jedes Kind eine Zeit reserviert, die für ausgesuchte Spiele und Gespräche genutzt wird. Parallel dazu werden mit den Eltern die Formalien besprochen. Daneben ist auch der Besuch des Schularztes, der die körperliche Eignung des Kindes feststellt wesentlich, da durch ihn u.a. auch körperliche Beeinträchtigungen, die das Lernen erschweren, z.B. Seh- und Hörfehler diagnostiziert werden. Bei Unklarheiten oder Schwierigkeiten wird das Kind ein Jahr später erneut eingeladen um seine Entwicklung beurteilen zu können. Vor den Sommerferien des Einschulungsjahres besuchen alle künftigen ErstklässlerInnen an einem Schnuppertag die Schule. Bei diesem Schnuppertag bekommen sie einen ersten Eindruck vom Schulleben und für den Lehrer besteht die Möglichkeit das Kind in ungewohnter Umgebung zu beobachten. Hier lernen die Kinder auch ihre künftigen Mitschüler und Paten kennen. Bei Abholung der Kinder am Schnuppertag erhalten die Eltern ein Infopaket mit der Materialliste, Schulanfangsinfos, Betreuungsanmeldung usw.
Folgende Faktoren sind für die Einschulung von Bedeutung:
- Kenntnisstand, geistige Entwicklung
- Lern- und Leistungsbereitschaft, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer
- Soziale und emotionale Entwicklung
- Körperliche Entwicklung
Ist bei einzelnen Kindern die Eignung unklar, wird die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule zunächst zurückgestellt und über mögliche Fördermaßnahmen gesprochen. Die betroffenen Kinder werden nach einer Entwicklungszeit ca. 1 Jahr später im März oder April nochmals eingeladen. Bei Bedarf wird die Sprachheilpädagogin hinzugezogen oder es wird ein Schuleignungstest durchgeführt. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch für ein Jahr kann auch von Ihnen als Eltern beantragt werden. Natürlich haben bei einer Zurückstellung im Vorfeld bereits mehrere Gespräche zwischen Eltern und Schule stattgefunden.
Kinder, die am Stichtag noch nicht sechs Jahre alt sind, sogenannte „Kann-Kinder“, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass diese Kinder vom Entwicklungsstand her für den Schulbesuch geeignet sind. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.