Entschuldigungen & Beurlaubungen

  • Bei Erkrankung muss das Kind morgens vor Unterrichtsbeginn telefonisch entschuldigt werden. Sollten wir nicht erreichbar sein, bitte auf den Anrufbeantworter sprechen.

  • SchülerInnen, die an einer Sportstunde nicht teilnehmen können, sollen eine schriftliche Ent­schuldigung vorlegen; sie nehmen passiv am Sportunterricht teil. Bei längerfristiger Nichtteilnahme muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

  • Bei Beurlaubungswünschen vor den Ferien, ist eine schriftliche Anfrage an die Schulleitung zu stellen. Dieser ist es gestattet, einmal in Laufe der Grundschulzeit, in Absprache mit der Klassenlehrerin, eine Freistellung vor Ferienbeginn auszusprechen. Die Freistellung ist dann bei der Ausreise, auf Nachfrage beim Zoll, vorzulegen. Sollte dies übergangen werden, und eigenmächtig, ohne Erlaubnis z.B. eine Flugreise angetreten werden, kann es sein, dass schulpflichtige Kinder vom Zoll aufgehalten werden und nicht ausreisen dürfen.