Fortsetzung des Artikels: Führerscheine für der Klasse 1/2
Anklageschrift:
Haftbefehl gegen Andreas Weinmann
Lehrkraft an der „Reinhart-van-Gülpen-Schule"
Begründung:
Herr Weinmann ist ein ganz toller Lehrer.
Er zeigt uns viel und bringt uns tolle Sachen bei. Er ist immer für uns da.
Leider nimmt er für sich selbst nur wenige Pausen, um sich zu erholen.
Hiermit wird die vorläufige Festnahme von mindestens 5 Minuten zum Zwecke der persönlichen Erholung angeordnet.
Gehen wir aber erst einmal ein paar Minuten zurück. Die Kinder der Klasse 1/2 bekamen vor wenigen Minuten den Fußgänger-Führerschein. Es waren noch 20 Minuten Zeit bis zur Pause und Herr Kiermeier fragte die Kinder, ob sie ihm helfen können bei einer Fahndung. Herr Weinmann war völlig ahnungslos, das war nicht abgesprochen. Herr Kiermeier zog einen Zettel aus seiner Tasche mit den Worten FAHNDUNG. Auf dem Zettel war auch noch das Gesicht von Herrn Weinmann abgedruckt. Die Kinder erstarrten vor Schreck und wussten auch nicht so recht, ob dies nun Spaß war, oder ernst gemeint. Dazu noch die Anklageschrift auf rotem Papier! Langsam wurde den Kindern aber klar, dass dies nur ein Spaß war und Herr Kiermeier ein wenig Action in den Schulalltag bringen wollte. Und dies gelang ihm auch! Natürlich ist ein einziger Polizist meist machtlos gegen schwerkriminelle Verbrecher. Zu einem solchen sollte Herr Weinmann zählen. Deshalb holte sich Herr Kiermeier Verstärkung: Ein Hilfspolizist und zwei Kripo-Beamte halfen ihm dabei, Herrn Weinmann zu verhaften. Da saß er nun mitten im Klassenzimmer, mit Handschellen und lachenden Kindern um sich herum. Bis zur Gerichtsverhandlung. Sein Anwalt/Verteidiger hat leider seinen Part nicht ganz verstanden und brüllte ganz laut: „Du kommst in de’ Knast!“ Dem war zum Glück nicht so. Das Gericht entschied, nachdem es sich zur Beratung zurückgezogen hatte: „Im Namen der Schüler:innen ergeht folgendes Urteil: „Lehrer Weinmann kann auf freien Fuß gesetzt werden. Auflage: Er muss bei passender Gelegenheit jedem Schüler der 1. u. 2. Klasse der RvGS ein Waffeleis mit mindestens einer Kugel ausgeben. Lehrer Weinmann, nehmen Sie das Urteil an?“
Trotz der steigenden Waffeleis-Preise hat Herr Weinmann dem Urteil lachend zugestimmt. Und somit ist er wieder auf freiem Fuße.
Lieber Herr Kiermeier, vielen Dank für diesen Tag und Ihr Engagement! Selten haben die Kinder, mich eingenommen, so gelacht wie heute. Im Namen der ganzen Schule bedanke ich mich nochmals für alles, was wir heute erleben durften. A. Weinmann