• Die aus der Schülerbücherei ausgeliehenen Bücher sind pfleglich zu behandeln, müssen bei Beschädigung oder „Verschwinden“ ersetzt werden. Jedes Kind kann über seinen Büchereiausweis immer ein Buch ausleihen. Erst wenn dieses zurückgegeben wurde, kann ein anderes ausgeliehen werden. Hierzu gibt es eine separate Benutzerordnung.

  • Die Schulbücher für den Mathematikunterricht und die Fibel für den Deutschunterricht der 1. Klasse werden vom Land Hessen gestellt. Sie sind pfleglich zu behandeln, müssen eingebunden und am Ende vom Schuljahr zurückgegeben werden.

  • Bei Beschädigung der Schulbücher und Arbeitsmaterialien ist Schadensersatz zu leisten.